Die institutionellen Investoren verpflichten sich, folgende gemeinsame Massnahmen umzusetzen.
1. Absenkung der Treibhausgasemissionen von direkt gehaltenen Immobilien
Die Akteure verbessern die Klimaverträglichkeit ihres Immobilienportfolios, indem sie fossile Heizsysteme mit erneuerbaren ersetzen und Gebäude sanieren. Sie implementieren einen Absenkungspfad für die Treibhausgasemissionen und setzen sich ein Ziel für das Jahr 2030.
2. Aktiver Dialog mit Portfoliounternehmen und Ausübung der Stimmrechte
Die Akteure suchen aktiv den Dialog mit besonders klimarelevanten Portfoliogesellschaften, um eine Entwicklung in Richtung des Netto-Null-Ziels zu bewirken. An Generalversammlungen setzen sich die Akteure dafür ein, dass das Stimmverhalten mit diesem Ziel vereinbar ist.
3. Transparenter Ausweis von Klimakennzahlen für die Aktien und Unternehmensanleihen
Die Akteure erarbeiten ein transparentes, vergleichbares und auf etablierten Standards basierendes Messkonzept, das ihnen Auskunft über die Klimaverträglichkeit ihrer Aktien und Unternehmensanleihen geben soll.
4. Klimakriterien bei der Selektion und Überwachung von externen Vermögensverwaltenden
Akteure, die externe Vermögensverwaltende mandatieren oder beispielsweise in Fonds oder Anlagestiftungen investieren, berücksichtigen klimarelevante Themen bei der Selektion und der Überwachung ihrer externen Vermögensverwaltenden mit.
5. Transparente Kommunikation der Akteure an ihre Stakeholder
Die Akteure berichten ihren Versicherten und Rentenbeziehenden sowie der breiteren Öffentlichkeit jährlich über ihre Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Massnahmen und der Erreichung ihrer anlageklassenspezifischen Ziele.